Landweine dürfen aus den 35 zugelassenen Qualitätsrebsorten erzeugt werden. Die Trauben müssen aus einer der drei Weinbauregionen Weinland, Steirerland oder Berglandstammen.
Diese drei Bezeichnungen sind geschützte geografische Angaben (g.g.A.) laut EU-Recht. Das Mindestmostgewicht für Landwein liegt bei 14° KMW. Der Hektarhöchstertrag beträgt wie beim Qualitätswein 9000 kg/ha (67,5 hl/ha). Landweine dürfen keine rot-weiß-rote Banderole tragen und haben auch keine Prüfnummer. Quelle: ÖWM