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Romanisches System

Das romanische Weinrechtssystem

  1. Weine, die nach ihrer Herkunft benannt und definiert werden, sind nicht austauschbar! In Österreich mussten wir diesen schmerzlichen Erfahrungsprozess bereits erleben, als große Mengen Grüner Veltliner, Welschriesling, Zweigelt oder Blaufränkisch aus Ungarn importiert wurden und vom österreichischen Konsument – der sich primär an der Sorte orientiert – im Glauben konsumiert wurde, österreichischen Wein zu trinken. Außerdem ist die Angabe von Rebsorte(n) und Jahrgang auch beim Wein ohne Herkunft erlaubt sein. Umso wichtiger ist die Betonung der spezifischen Herkunft im Marketing

  2. Das romanische Weinrecht kennt weiters den Grundsatz der Selbstbestimmung: Nachdem z.B. ein Chianti jedes Jahr wie ein Chianti schmecken muss, ist eine genaue Definition des Weines (Sorte, Weinbereitung, Ausbaustil, etc.) erforderlich. Alle diese Festlegungen werden von den im Chiantigebiet ansässigen Berufsgruppen (Traubenproduzenten, Weinproduzenten, Händler, etc.) getroffen – man spricht daher von der Selbstbestimmung bzw. vom System der Interprofession (Zusammenarbeit zwischen den Berufen in den interprofessionellen Komitees). Der große Vorteil der Selbstbestimmung ist die Tatsache, dass sich die verantwortlichen Berufsgruppen intensiv mit dem Wein und dem Gebiet auseinandersetzen müssen und so unverwechselbare und nicht austauschbare Weintypen schaffen.

    Durch die bereits erwähnten Importe ungarischer Weine Ende der 90er Jahre begann man auch in Österreich, sich mit dem romanischen Weinrechtssystem auseinander zu setzen. Durch eine Änderung des Weingesetzes wurde die Möglichkeit geschaffen, dass sich in den einzelnen österreichischen Weinbaugebieten solche interprofessionellen Komitees bilden können und Vorschläge für gebietstypische Weine ausarbeiten. Nur dieser gebietstypische Wein darf dann den Namen des Gebietes tragen und um dem Konsumenten zu zeigen, dass es sich um einen solchen gebietstypischen Wein handelt, trägt dieser anstelle der Bezeichnung „Qualitätswein“ die Bezeichnung „DAC“ bzw. „Districtus Austriae Controllatus“. Entscheidend ist jedoch nicht das Kürzel DAC, sondern der geografische Begriff, der davor steht.

    Ein DAC Wein ist also grundsätzlich kein neuer Wein. Auf Basis des bisherigen österreichischen Qualitätswein Systems sind DAC-Weine nun solche Weine, die vor allem geschmacklich unverkennbar typisch für ein heimisches Weinbaugebiet sind. Damit folgt Österreich nunmehr den Appellationssystemen von renommierten Weinbaugebieten in Italien (Chianti, Soave), Frankreich (Bordeaux, Burgund, Chablis) oder Spanien (Rioja). Dort lauten die Bezeichnungen DOCG/DOC, AOC/AC oder DOCa/DO. Der große Vorteil des österreichischen Systems ist, dass alle Weine, die nicht den DAC-Bestimmungen des Gebietes entsprechen weiterhin Qualitätsweine bleiben, jedoch am Etikett die Herkunft der übergeordneten Weinbaugebietes tragen (Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Wien). Damit bleibt die Vielfalt der österreichischen Weinlandschaft auch auf Qualitätsweinebene gesichert. Quelle: ÖWM
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