Einfache Weine im Preiseinstiegssegment werden vielfach als Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe vermarktet. Auf den Etiketten dieser Weine darf lediglich die Herkunft „Österreich“ oder - im Falle eines EU-Verschnitts - die Herkunft „aus mehreren Ländern der Europäischen Union“ angegeben werden.
Diese Weine können seit Jahrgang 2009 auch in Österreich mit Rebsorten- und Jahrgangsangabe etikettiert werden. Allerdings gilt in diesem Fall der gleiche Hektarhöchstertrag wie beim Landwein und Qualitätswein (9000 kg/ha). Diese Weine dürfen keine rot-weiß-rote Banderole tragen und haben auch keine Prüfnummer. Quelle: ÖWM