Diese Weine können seit Jahrgang 2009 auch in Österreich mit Rebsorten- und Jahrgangsangabe etikettiert werden. Allerdings gilt in diesem Fall der gleiche Hektarhöchstertrag wie beim Landwein und Qualitätswein (9000 kg/ha). Diese Weine dürfen keine rot-weiß-rote Banderole tragen und haben auch keine Prüfnummer. Quelle: ÖWM